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D Außerhalb V Bes Nenne Die Voraussetzungen übergesetzlichen

Front Nenne die Voraussetzungen d. übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes (Auch: entschuldigende Pflichtenkollision)!
Back I. Notstandslage
Ggnwärtige Gefahr f. Personenkreis außerhalb v. § 35 (=nicht nahestehend)
Entscheidungskonflikt: Entweder Tod d. gefährdeten Personen oder Abwendung außerhalb v. § 34 (da kein wesentliches Überwiegen d. gegenüberstehenden RG)


II. Notstandshandlung

1. Einziges Mittel zur Gefahrabwendung

2. Das ethisch geringere Übel (gHM)

3. Keine bes. Duldungspflicht aus bes. Rechtsverhältnis (§ 35 I 2 analog)
→ z.B. als Polizist, Feuerwehrmann, Soldat

4. Kenntnis u. Rettungswille

Tags: strafrecht.at

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