Front | Nenne die Voraussetzungen d. übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes (Auch: entschuldigende Pflichtenkollision)! |
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Back | I. Notstandslage Ggnwärtige Gefahr f. Personenkreis außerhalb v. § 35 (=nicht nahestehend) → Entscheidungskonflikt: Entweder Tod d. gefährdeten Personen oder Abwendung außerhalb v. § 34 (da kein wesentliches Überwiegen d. gegenüberstehenden RG) II. Notstandshandlung 1. Einziges Mittel zur Gefahrabwendung 2. Das ethisch geringere Übel (gHM) 3. Keine bes. Duldungspflicht aus bes. Rechtsverhältnis (§ 35 I 2 analog) → z.B. als Polizist, Feuerwehrmann, Soldat |
Tags: strafrecht.at
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