Front | Was ist unter Strafmündigkeit zu verstehen, wann beginnt sie und welche Besonderheit ist dabei zu beachten? |
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Back | Strafmündigkeit Die Fähigkeit, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden Beginn Mit Vollendung d. 14. Lebensjahres (§ 19 StGB) → Zuvor gillt d. Kind als nicht schuldfähig Besonderheit Vorschriften d. JGG sind auf Heranwachsende vorrangig anzuwenden (§ 10 StGB) → Auch 18-20-Jährige (§ 1 II JGG) |
Tags: strafrecht.at
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