Front | Was ist bei § 32 StGB unter Gebotensein der Tat zu verstehen u. welches sind die anerkannten Fallgruppen? |
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Back | Sozialethische Einschränkung d. Notwehrrechts Fallgruppen: 1. Krasses Missverhältnisses Insbes. bei Bagatellangriffen idR keine Abwehr erlaubt, die d. Grenze zur KV überschreitet 2. I.d. Person d. Angreifers liegender Einschränkungsgrund z. B. geringes Alter, schuldloser Irrtum: Dreistufige Einschränkung: Ausweichen, Schutz, Trutz 3. I.d. Person d. Angegriffenen liegender Einschränkungsgrund Notwehrprovokation u. besondere Schutzpflichten gegenüber d. Angreifer 4. Schweigegelderpressung ("Chantage") |
Tags: strafrecht.at
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