Apedia

D Drohen O Nicht Des Dass Definiere Mit

Front Definiere Drohen mit empfindlichem Übel iSd Nötigungs-TB (§ 240)! Wessen Perspektive ist maßgeblich?
Back
Drohen
Das (ausdr. o. konkl.) Inaussichtstellen v. unangenehmen Konsequenzen, auf d. Drohender Einfluss zu haben vorgibt

→ Perspektive d. obj. Beobachters maßgeblich, nicht d. des Täters o. des Opfers (=egal, ob leere Drohung)

Empfindliches Übel
Jeder Nachteil, der so schwer wiegt, dass vom Opfer nicht erwartet werden kann, dass es ihm in besonnener Selbstbehauptung standhält

Tags: strafrecht.bt

Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.

Next card: D wann ist der nötigungsspezifische zusammenhang gegeben wenn

Previous card: Durch auf zwang auch z.b bei v definiere

Up to card list: Strafrecht