Front | Definiere Drohen mit empfindlichem Übel iSd Nötigungs-TB (§ 240)! Wessen Perspektive ist maßgeblich? |
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Back | Drohen Das (ausdr. o. konkl.) Inaussichtstellen v. unangenehmen Konsequenzen, auf d. Drohender Einfluss zu haben vorgibt → Perspektive d. obj. Beobachters maßgeblich, nicht d. des Täters o. des Opfers (=egal, ob leere Drohung) Empfindliches Übel Jeder Nachteil, der so schwer wiegt, dass vom Opfer nicht erwartet werden kann, dass es ihm in besonnener Selbstbehauptung standhält |
Tags: strafrecht.bt
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