Front | Liegt auch dann Zueignungsabsicht vor, wenn d. Täter d. Sache an d. Eigentümer, der d. sein Eigentum nicht erkennt, rückverkauft? |
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Back | MM: Nein Arg: Es ist weder Substanz noch Sachwert entzogen Arg: Lediglich Gebrauchsanmaßung als straflose Vorbereitung zum Betrug HM: Ja Arg: Sachwert wird entzogen, da d. Eigentümer mit Gegenleistung an d. sich als Eigentümer aufspielenden Täter d. Gegenwert mit Rückerlangung d. Sache wieder verliert |
Tags: strafrecht.bt
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