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D Eigentümer Arg Täter Sache Sachwert Entzogen Als

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Liegt auch dann Zueignungsabsicht vor, wenn d. Täter d. Sache an d. Eigentümer, der d. sein Eigentum nicht erkennt, rückverkauft?
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MM: Nein

Arg: Es ist weder Substanz noch Sachwert entzogen

Arg: Lediglich Gebrauchsanmaßung als straflose Vorbereitung zum Betrug


HM: Ja

Arg: Sachwert wird entzogen, da d. Eigentümer mit Gegenleistung an d. sich als Eigentümer aufspielenden Täter d. Gegenwert mit Rückerlangung d. Sache wieder verliert

Tags: strafrecht.bt

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