Front | Ist § 244 I Nr. 1a Alt. 1 (Diebstahl m. Waffen) bei Berufswaffenträgern teleologisch zu reduzieren? |
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Back | MM: Ja Arg: § 242 sonst durch diesen Täterkreis nie ohne Qualifikation möglich HM: Nein Arg: Erhöhte Gefährlichkeit auch bei Berufswaffenträger Arg: Wortlaut hat Charakter eines abstrakten Gefährdungsdelikts |
Tags: strafrecht.bt
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