Front | Ist f. d. Mittäterschaft (§ 25 II) eine Mitwirkung im Ausführungsstadium erforderlich oder d. Fortwirken aus Vorbereitung ausreichend? |
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Back | Enge Tatherrschaftslehre Mitwirkung erforderlich Arg: TB-Verwirklichung nicht beherrscht, wenn nicht bei Ausführung dabei u. dort mit zentraler Rolle Con: Wertungswidersprüche zur Folge, da zentrale Hintermänner nicht erfasst Funktionale Tatherrschaftslehre Fortwirken d. Tatbeitrags aus Vorbereitungsstadium ausreichend. → Das Minus bei d. Begehung wird durch ein Plus bei d. Vorbereitung ausgeglichen Subjektive Theorie Fortwirken ausreichend, soweit Tatbeitrag mit Täterwillen |
Tags: strafrecht.at
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