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D Fortwirken Nicht Bei Mitwirkung Erforderlich Aus Vorbereitung

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Ist f. d. Mittäterschaft (§ 25 II) eine Mitwirkung im Ausführungsstadium erforderlich oder d. Fortwirken aus Vorbereitung ausreichend?
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Enge Tatherrschaftslehre

Mitwirkung erforderlich

Arg: TB-Verwirklichung nicht beherrscht, wenn nicht bei Ausführung dabei u. dort mit zentraler Rolle

Con: Wertungswidersprüche zur Folge, da zentrale Hintermänner nicht erfasst


Funktionale Tatherrschaftslehre

Fortwirken d. Tatbeitrags aus Vorbereitungsstadium ausreichend.

→Auch Planung u. Organisation, sofern dadurch durchgängige Abhängigkeit d. Beteiligten begründet

→ Das Minus bei d. Begehung wird durch ein Plus bei d. Vorbereitung ausgeglichen


Subjektive Theorie

Fortwirken ausreichend, soweit Tatbeitrag mit Täterwillen

Tags: strafrecht.at

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