Front | Was ist d. maßgebliche Zeitpunkt f. d. unmb Ansetzen beim "abgeschlossenen Täterverhalten"? (Täter hat nach seiner Vorstellung alles Erforderliche getan, es ist aber noch die Mitwirkung eines Dritten/d. Opfers erforderlich) |
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Back | MM: Allgemeine Ansatzformel Mit Beginn d. Mitwirkungshandlung HM: Entlassungstheorie Wenn nach Tätervorstellung eine Situation eingetreten ist, die ohne wesentl. Zwischenakte zur TB-Erfüllung führt oder er den weiteren Geschehensablauf bewusst aus d. Hand gegeben hat |
Tags: strafrecht.at
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