Front | Ist ein Eindringen iSd § 123 durch Unterlassen möglich? |
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Back | HM: Möglich, wenn a. Überwachungsgarant bei Eindringen seines Schützlings nicht einschreitet oder b. Jemand sich nach schuldlosem Eindringen nicht entfernt oder c. eine zeitlich begrenzte Zutrittserlaubnis überschreitet |
Tags: strafrecht.bt
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