Front | Was ist eine Absichtsprovokation u. ist d. NotwehrR dabei einzuschränken? |
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Back | Absichtliches Herbeiführen d. Notwehrsituation (um angreifen zu können) "Angriff im Deckmantel d. Notwehr" HM: Kein Notwehrrecht (Rechtsmissbrauchstheorie) Arg: Scheinbare Verteidigung in Wahrheit ein rw Angriff unter missbräuchlicher Tarnung durch Notwehrrecht AA: Einschränkung d. Notwehrrechts (Selbstschutztheorie) → Ausweichen erforderlich, wenn nicht möglich, dann volles Notwehrrecht Con: Selbstschutzgedanke versagt, da sich d. Provokateur durch Unterlassen d. Provokation bereits schützen kann DA: Volles Notwehrrecht (Rechtsbewährungstheorie) Arg: Provozierter muss Provokation standhalten Con: Gerade d. Gedanke d. Rechtsbewährung versagt hier |
Tags: strafrecht.at
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