Apedia

D Sphäre Eindringen U Verweilen Betreten Hausrechtsinhabers Ist

Front Was ist unter Eindringen u. Verweilen iSd § 123 StGB zu verstehen?
Back Eindringen
Mit mind. einem Körperteil in d. geschützte Sphäre gelangen (Betreten) ggn d. Willen d. Berechtigten/Hausrechtsinhabers
→ (-) bei bloßem Hineingreifen

Verweilen
Nichtverlassen d. Sphäre trotz Möglichkeit u. entgegen d. Aufforderung d. Hausrechtsinhabers
→ wenn Sphäre zuvor befugt o. jedenf. nicht strafbar (z.B. vorsatzlos) betreten

Tags: strafrecht.bt

Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.

Next card: O wie der diebstahl nötigungsmittel zusammenhang u wegnahme

Previous card: V sind auch nebenflächen  zubehörflächen geschäftsräumen stgb umfasst

Up to card list: Strafrecht