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O Wie Der Diebstahl Nötigungsmittel Zusammenhang U Wegnahme

Front Wie ist der Raub (§ 249 StGB) zu prüfen?
Back 1. Wegnahme einer fremden bewegl. Sache
Wie Diebstahl

2. Qualifiziertes Nötigungsmittel
Gewalt ggn. eine Person o. Drohung mit ggnwärtiger Gefahr für Leib o. Leben

3. Raubspezifischer Zusammenhang
Räuml.-Zeitl. Zusammenhang zw. Nötigungsmittel u. Wegnahme und
Nötigungsbedingte Schwächung d. Opfers in seiner Verteidigungsbereitschaft o. -fähigkeit

4. Finalzusammenhang
Nötigung zum Zwecke der Wegnahme (Vorstellung d. Täters)

5. Vorsatz

6. Zueignungsabsicht
Wie Diebstahl (Aneignungsabsicht u. Enteignungsvosatz)

Tags: strafrecht.bt

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