Front | Wie ist der Raub (§ 249 StGB) zu prüfen? |
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Back | 1. Wegnahme einer fremden bewegl. Sache Wie Diebstahl 2. Qualifiziertes Nötigungsmittel Gewalt ggn. eine Person o. Drohung mit ggnwärtiger Gefahr für Leib o. Leben 3. Raubspezifischer Zusammenhang Räuml.-Zeitl. Zusammenhang zw. Nötigungsmittel u. Wegnahme und Nötigungsbedingte Schwächung d. Opfers in seiner Verteidigungsbereitschaft o. -fähigkeit 4. Finalzusammenhang Nötigung zum Zwecke der Wegnahme (Vorstellung d. Täters) 5. Vorsatz 6. Zueignungsabsicht Wie Diebstahl (Aneignungsabsicht u. Enteignungsvosatz) |
Tags: strafrecht.bt
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