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D U Ist Abweichung Billigung Gilt Ird Mittäterschaft

Front Was gilt iRd Mittäterschaft (§ 25 II) u. d. Anstiftung (§ 26) für d. Exzess d. Mittäters bzw. d. Haupttäters?
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Grundsatz
Wesentliche Überschreitung des gemeinsamen Tatplans/im Vorsatz aufgenommenen durch Mit-/Haupttäter ist d. anderen nicht zuzurechnen


Ausnahmen

1. Vorhersehbarkeit
Beteiligter musste mit d. Abweichung rechnen

2. Gleichwertigkeit
Abweichung ist in Schwere u. Gefährlichkeit mit Geplantem/Vorgestelltem gleichwertig

3. Billigung
Dem Beteiligten war Handlungsweise d. Tatgenossen gleichgültig, was auf Billigung schließen lässt

Tags: strafrecht.at

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