Front | Was ist ein Entschuldigungs-TB-irrtum (§ 35 II) u. was ist die Folge? |
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Back | Entschuldigungs-TB-irrtum (§ 35 II) Täter irrt über d. Vorliegen eines Umstandes, d. ein anerkannten Entschuldigungsgrund begründen würde, wenn er vorläge → Tatsachenirrtum Folge Bein Unvermeidbarkeit ("selten") entfällt Schuld → HM: Analoge Anwendung für andere Entschuldigungsgründe |
Tags: strafrecht.at
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