Front | Wie ist der Versuch zu prüfen? |
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Back | 1. Nichtvollendung u. Strafbarkeit d. Versuchs (§§ 12, 23 I) Nichtvollendung: Fehlen eines oder mehrerer subj. o. obj. TB-Merkmale o. der obj. Zurechenbarkeit d. Erfolges 2. Tatentschluss (= Subj. TB) Vorsatz bzgl. d. Verwirklichung aller Umstände, die zum obj. TB gehören, u. Vorliegen aller deliktsspezifischen subj. TB-Merkmale 3. Unmb Ansetzen zur TB-Verwirklichung (§ 22) Handlung, d. nach Tatplan u. Vorstellung d. Täters unmb in d. TB-Hdlg einmünden u. d. geschützte RG in konkrete Gefahr bringen soll → Aus Tätersicht keine wesentl. Zwischenschritte (Willensimpulse) mehr erforderlich, um d. Tatentschluss zu realisieren → Subjektiv die Schwelle zum Jetzt-geht-es-los überschritten → (-) wenn Hdlg d. spätere Tat nur ermöglichen o. erleichtern soll → (+) Jedenfalls dann, wenn bereits tatbestandlich gehandelt |
Tags: strafrecht.at
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