Front | Welche im StGB normierten Rechtfertigungsgründe sind zu kennen? |
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Back | 1. Notwehr/Nothilfe (§ 32) Verteidigungshandlung ggn RG d. Angreifers bei ggnwärtigen rw Angriff, d. zur Abwehr geeignet, erforderlich u. geboten ist 2. Rechtfertigender Notstand (§ 34) Verteidigungshandlung bei ggnwärtiger Gefahr, d. zur Abwehr geeignet, erforderlich u. angemessen ist u. bei dem das Geschützte das Verletzte wesentlich überwiegt 3. Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193) Sonderregelung f. Beleidigungsdelikte, ähnlich § 34 |
Tags: strafrecht.at
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