Front | Wann liegt Mordlust (§ 211) vor u. was ist subj. insbes. vorauszusetzen? |
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Back | Wenn d. Täter allein um des Tötens willen tötet → z.B. aus Langeweile, Neugier, Mutprobe, Freude an d. Lebensvernichtung → Dolus Eventualis nicht ausreichend |
Tags: strafrecht.bt
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