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D Unterfällt Beisichfrühren Einer Scheinwaffen Der Raubqualifikation I

Front Unterfällt d. Beisichfrühren einer Scheinwaffen der Raubqualifikation d. § 250 I Nr. 1b?
Back Grundsatz
Ja, jeder Gegegnstand umfasst, mit dem d. Täter drohen will

Ausnahme
Ggnstand offensichtlich ungefährlich u. zur Täuschung verwendet bzw. Täuschungsabsicht v. Opfer erkannt
→ z.B. Labellostift im Rücken, aber nicht Tasche, in d. Bombe versteckt sein soll

Tags: strafrecht.bt

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