Front | Ist es strafbar, wenn unbedacht d. Möglichkeit o. d. Anreiz zum Suizid geschaffen wird? ("Fahrlässige Suizidverursachung") |
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Back | Nur wenn d. Suizidneigung, d. Unverantwortlichkeit u. d. Ermöglichung erkennbar waren (§ 222) |
Tags: strafrecht.bt
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