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D Zu Arg:  Dem Nicht Ist Angemessenheit Isd

Front
Ist d. Angemessenheit iSd § 34 S. 2 zu bejahen, wenn d. Notstandshandelnde dazu genötigt wurde, in RG Unbeteiligter einzugreifen?

"Nötigungsnotstand"
Back MM: Ja

Arg: Dem Wortlaut sind keinerlei Einschränkungen zu entnehmen


HM: Nein

Arg: Zwang kann aus Unrecht nicht Recht machen

Arg: Mit d. ROrdnung nicht vereinbar, dem Unbeteiligten eine Duldungspflicht aufzuerlegen u. ihm damit d. Notwehrrecht zu nehmen

Tags: strafrecht.at

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