Front | Wirkt das durch Täuschung erwirkte Einverständnis bei d. Freiheitsberaubung (§ 239) tatbestandsausschließend? |
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Back | gHM: Ja Es wird nicht über die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit getäuscht, sondern lediglich über das Motiv, was keine Freiheitsberaubung begründen kann |
Tags: strafrecht.bt
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