Front | Ist auch dann ein Einsperren iSd § 239 gegeben, wenn das Opfer den Raum nicht verlassen möchte? z.B. beim Schlafenden |
---|---|
Back | MM: Nein Arg: Schutzgut ist tatsächliche Fortbewegungsfreiheit Arg: Sonst Versuchsfälle zur Vollendungstat gemacht Con: Bei physischem Eingesperrtsein ist Fbf tats. aufgehoben, Willensfreiheit Frage des § 240 u. nicht d. § 239 HM: Ja Arg: Schutzgut ist potentielle Fortbewegungsfreiheit → Opfer muss lediglich Möglichkeit zur Bildung d. entsprechenden Willens haben |
Tags: strafrecht.bt
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Durch ist unter entführen isd 239a stgb zu
Previous card: Das freiheitsberaubung über wirkt durch täuschung erwirkte einverständnis
Up to card list: Strafrecht