Front | Wie ist der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) zu prüfen? |
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Back | 1. Vollendeter Diebstahl 2. Betroffenwerden auf frischer Tat s. gesonderte Karte 3. Qualifizierte Nötigungsmittel nach Vollendung d. Diebstahls Gewaltanwendung bzw. Drohung 4. Ggf. Qualifikation (§ 250) o. Erfolgsqualifikation (§ 251) "gleich einem Räuber zu bestrafen" 5. Vorsatz 6. Zueignungsabsicht Aneignungsabsicht u. Enteignungsvorsatz (wie Diebstahl) 7. Beuteerhaltungsabsicht Nötigung zur eigenen Beutesicherung o. die eines Beteiligten |
Tags: strafrecht.bt
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