Front | Was ist unter Gewalt iSd § 249 StGB zu verstehen? |
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Back | Physische Zufügung eines gegenwärtigen Übels, das nach Tätervorstellung dazu geeignet u. bestimmt, Widerstand zu brechen o. unmöglich zu machen → Gewahrsamsinhaber oder (nach Tätervorstellung) schutzbereiter Dritter |
Tags: strafrecht.bt
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