Front | Nenne die Formen der Gesetzeskonkurrenz bei Tateinheit (§ 52)? |
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Back | 1. Spezialität Ein TB enthält alle Merkmale eines anderen TB u. mind. ein weiteres Merkmal oder ein best. Merkmal d. allgemeinen (weiteren) Delikts wird spezialisiert (verengt) Raub (§ 249) verdrängt Diebstahl (§242) u. Nötigung (§240) 2. Subsidiarität Von mehreren verwirklichten TB ist einer nur hilfsweise anwendbar a. Formelle: Gesetzlich angeordnet z.B. Unterschlagung (§246) tritt hinter Diebstahl (§242) zurück b. Materielle: Verschieden intensive Angriffsarten auf d. selbe Rechtsgut z.B. KV tritt hinter Tötung zurück 3. Konsumtion Best. Strafgesetz wird trotzt anderer Schutzrichtung neben einem anderen mitverwirklicht z.B. Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 I Nr. 3) verdrängt Hausfriendesbruch (§ 123) u. Sachbeschädigung (§ 303) |
Tags: strafrecht.at
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