Front | Was sind die Konkurrenzformen der Tatmehrheit (§ 53)? |
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Back | 1. Realkonkurrenz Gesamtstrafe nach § 54 zu bilden 2. Gesetzeskonkurrenz Mitbestrafte Vor- o. Nachtat: Das Schwergewicht d. Unrechts im Gesamtkomplex d. Straftaten liegt maßgeblich bei d. Vor-/Nachtat → Verbrechensverabredung (§ 30 II) ist mitbestrafte Vortat im Verhältnis zur tats. durchgeführten Tat → Täter isst gestohlene Wurst. Sachbeschädigung (§ 303) mitbestrafte Nachtat zu Diebstahl (§ 242) |
Tags: strafrecht.at
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