Apedia

Einbrechen Einsteigen Falsches Werkzeug öffnen D Nicht Definiere

Front Definiere Einbrechen, Einsteigen u. falsches Werkzeug (Einbruchsdiebstahl, § 243 I Nr. 1)
Back 1. Einbrechen
Gewaltsames Öffnen v. Umschließungen, d. dem Eintritt entgegensteht

2. Einsteigen
Nicht ganz mühelos zu bewerkstelligendes Betreten auf anderem als d. dafür vorgesehenen Weg

3. Falsches Werkzeug
Vom Berechtigten nicht (mehr) zum Öffnen bestimmt (z.B. durch Entwidmung nach Verlust)

Tags: strafrecht.bt

Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.

Next card: Nicht wann ist der diebstahl gewerbsmäßig i nr

Previous card: D ist wenn täter arg tat möglichkeit zu

Up to card list: Strafrecht