Front | Was ist ein TB-Irrtum (§ 16) und was sind die Rechtsfolgen? |
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Back | Ein Tatsachenirrtum: Täter
irrt über einen Umstand, d. zum gesetzl. TB gehört z.B. denkt, er schieße auf
einen Hund, schießt aber auf einen Menschen Rechtsfolge: Vorsatz entfällt, ggf. FL zu prüfen |
Tags: strafrecht.at
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