Front | Was ist ein Verbotsirrtum (§ 17) und was sind die Rechtsfolgen? |
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Back | Rechtsirrtum: Täter
irrt über Verbotensein einer Tat (kennt Verbots- o. Gebotsnorm nicht, Fehlen d.
Unrechtsbewusstseins) Rechtsfolgen: Bein
Unvermeidbarkeit entfällt Schuld |
Tags: strafrecht.at
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