Front | Was sind d. objektiven Voraussetzungen der mutmaßlichen Einwilligung? |
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Back | 1. Subsidiarität Keine zumutbare Möglichkeit, tatsächliche Einwilligung rechtzeitig einzuholen 2. Kein Entgegenstehender Wille Sperre, wenn Berechtigter Einwilligung erteilt o. verweigert hat o. erkennbar dagegen ist 3. Dispositionsbefugnis des mutmaßl. Einwilligenden Berechtigung (RInhaber) u. keine Einwilligungsschranke (Allgemein-RG, SW, etc.) 4. Einwilligungsfähigkeit Einsichts- u. Urteilsfähigkeit 5. Entsprechung m. mutmaßlichem Willen Im obj. Interesse o. keine Verletzung schutzwürdiger Interessen |
Tags: strafrecht.at
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