Front | Nenne die Fallgruppen, Beispiele u. Gegenbeispiele für Sozialadäquates Verhalten / Erlaubtes o. allgem. Lebensrisiko (Obj. Zurechnung)! |
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Back | I. Fallgruppen 1.Verhalten ausdrücklich gestattet 2. Schaden fällt nicht ins Gewicht 3. Schadenswahrscheinlichkeit so gering, dass d. Risiko nicht ins Gewicht fällt II. Beispiele normaler Straßenverkehr, ordnungsgemäßer Betrieb einer gefährlichen Anlage, Verkauf von scharfen Messern III. Gegenbeispiele Ohrstechen o. Beschneidung kleiner Kinder, da Schmerzen u. fehlende Notwendigkeit TB-losigkeit nicht zulassen (aber ggf. Einwilligung) |
Tags: strafrecht.at
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