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Welchen Fällen Ist Keine Rechtl Missbilligte Gefahr Geschaffen

Front In welchen Fällen ist keine rechtl. missbilligte Gefahr geschaffen (Obj. Zurechnung)?
Back 1. Sozialadäquates Verhalten/Erlaubtes o. allgem. Lebensrisiko

2. Eigenverantwortliche Selbstschädigung/-gefährdung

3. Einverständliche Fremdgefährdung

4. Risikoverringerung

Tags: strafrecht.at

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