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O Wer D Abgrenzungskriterium Ist  Mittelbarer Täter I

Front Wer ist mittelbarer Täter (§ 25 I Alt. 2)? Nenne d. maßgebliche Abgrenzungskriterium!
Back Wer die Tat "durch einen anderen" begeht, indem er den Tatmittler wgn eines Strafbarkeitsdefizits als sein Werkzeug einsetzt (steuert)

→ Vordermann (Tatmittler) ohne Vorsatz, gerechtfertigt o. schuldlos o. Erfolg ist ihm nicht zurechenbar (TB-los)

Abgrenzungskriterium f. mb-täterschaftliche Steuerung d. Fremdhandlung nach Tatherrschaft o. Täterwillen (s. KK)

Tags: strafrecht.at

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