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Sind Bei Bzgl Nötigungs Welche Besonderheiten Der Prüfung

Front Welche Besonderheiten sind bei bei der Prüfung des Nötigungs-TB (§ 240) zu beachten?
Back 1. Subjektiver TB
Erforderlich sind Vorsatz bzgl. Nötigungshandlung und Absicht bzgl. Nötigungserfolg

2. Rechtswidrigkeit
Nicht indiziert: Soweit keine RF-Gründe vorliegen, muss d. RW unter Gesamtabwägung aus Nötigungszweck, -mittel o. -Relation als verwerflich positiv festgestellt werden (§ 240 II)
Gewalt indiziert Verwerflichkeit

Tags: strafrecht.bt

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