Front | Welche Besonderheiten sind bei bei der Prüfung des Nötigungs-TB (§ 240) zu beachten? |
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Back | 1. Subjektiver TB Erforderlich sind Vorsatz bzgl. Nötigungshandlung und Absicht bzgl. Nötigungserfolg 2. Rechtswidrigkeit Nicht indiziert: Soweit keine RF-Gründe vorliegen, muss d. RW unter Gesamtabwägung aus Nötigungszweck, -mittel o. -Relation als verwerflich positiv festgestellt werden (§ 240 II) → Gewalt indiziert Verwerflichkeit |
Tags: strafrecht.bt
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