Front | Wie ist es zu bewerten, wenn ein zur Tat Entschlossener zu einer Qualifikation "angestiftet" wird? "Aufstiftung" |
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Back | EA: Psychische Beihilfe Arg: "Anstiftung" zur Qualifikation lediglich Bestärkung eines bereits Entschlossenen Arg: Es wird lediglich zu einem Mehr u. nicht zu einem aliud "angestiftet" Con: Qualifiziertes Delikt ist eine selbst. Unrechtseinheit u. nicht lediglich ein Unrechtsplus AA: Anstiftung Arg: Unwert d. Tat wird wesentlich gesteigert |
Tags: strafrecht.at
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