Front | Entschuldigende Notwehrüberschreitung nach § 33 auch dann, wenn Angriff nicht gegenwärtig? (extensiver Notwehrexzess) |
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Back | MM: Nur wenn nachzeitig Arg: Überschreitung in zeitlicher Hinsicht HM: Nein Arg: Recht muss überhaupt bestehen, um überschritten werden zu können Arg: § 33 knüpft an § 32 an (Systematik) |
Tags: strafrecht.at, streit
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