Front | Wann ist eine Erklärung, die gegenüber einem Empfangsboten abgegeben wurde, dem Adressaten zugegangen? |
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Back | Grundsatz Dann, wenn
unter normalen Umständen mit Weitergabe an Adressaten zu rechnen Ausnahme Wenn Person
zum Empfang nicht geeignet, erst bei tatsächlicher Übermittlung (Person nur Erklärungsbote) |
Tags: bgb.at, zivilr
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