Front | Wann ist eine Erklärung, die gegenüber einem Minderjährigen abgegeben wurde, dem Adressaten zugegangen? |
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Back | Ermächtigung durch d. Eltern (§§ 1626, 1629, 113) Kind ist Empfangsbote: Zugang dann, wenn unter normalen Umständen mit Weitergabe an Adressaten zu rechnen Keine Ermächtigung Wenn Erklärung mit d. erkennbarem Willen
abgegeben worden ist, dass d. gesetzl.
Vertreter erreicht und tatsächlich in seinen Machtbereich gelangen |
Tags: bgb.at, zivilr
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