Front | Was ist unter Scheingeheißerwerb zu verstehen und ist diese Rechtsfigur zu bejahen? |
---|---|
Back | Ein Dritter handelt nach obj. Empfängehorizont auf Geheiß des Veräußerers, tatsächlich jedoch nicht MM: Erwerb nicht möglich, Dritter muss auf tatsächlichem Geheiß d. Veräußerers handeln Arg: vermeintliche Geheißperson hat sonst keine Besitzverschaffungsmacht HM: Erwerb möglich, es ist auf d. obj. Empfängehorizont abzustellen Arg: Erwerber kann nicht erkennen, ob tats. auf Geheiß gehandelt wird (Verkehrsschutz) |
Tags: sachenr, zivilr
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Ist eine vormerkung ff ein sicherungsmittel sui generis
Previous card: Wie verläuft die bereichungsrechtliche rückabwicklung anweisungsfällen grundsatz übers
Up to card list: Zivilrecht