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Auf Ist Geheiß Nicht Zu Dritter Obj Empfängehorizont

Front Was ist unter Scheingeheißerwerb zu verstehen und ist diese Rechtsfigur zu bejahen?
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Ein Dritter handelt nach obj. Empfängehorizont auf Geheiß des Veräußerers, tatsächlich jedoch nicht


MM: Erwerb nicht möglich, Dritter muss auf tatsächlichem Geheiß d. Veräußerers handeln

Arg: vermeintliche Geheißperson hat sonst keine Besitzverschaffungsmacht


HM: Erwerb möglich, es ist auf d. obj. Empfängehorizont abzustellen

Arg: Erwerber kann nicht erkennen, ob tats. auf Geheiß gehandelt wird (Verkehrsschutz)

Tags: sachenr, zivilr

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