Front | Wie verläuft die bereichungsrechtliche Rückabwicklung in Anweisungsfällen? |
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Back | Grundsatz: Übers Dreieck Entlang d. jew. Leistungsbeziehungen (≠ Vollzugsverhältnis) → Keine Lstg im Vollzugsverhältnis da Anweisender an Anweisungsempfänger u. nicht an Angewiesenen leistet Ausnahmen: Direktkondiktion 1. Keine Leistung: Mangels Anweisung
(Tilgungsbestimmung) 2. Bei verbundenen Verträgen (§§ 358, 359) 3. Beim unentgeltlich Begünstigten (§ 822) |
Tags: berr, zivilr
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