Front | Was sind die Voraussetzungen des auf Beseitigung u. Unterlassung gerichteten Abwehranspruchs aus § 1004 BGB? |
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Back | 1. Anwendbarkeit Bei Eigentum, entsprechend bei dingl. Rechten, analog bei deliktisch geschützten RG → s. gesonderte KK 2. AS ist Eigentümer 3. Beeinträchtigung Verkürzung d. Eigentümerbefugnisse → auch wenn werterhöhend → (-) bei Entziehung o. -vorenthaltung (§ 985 vorrangig), Luft-, Licht- o. Aussichtentzug 4. RWK d. Beeinträchtigung = Keine Duldungspflicht 5. AG ist Störer Wie POR 6. AG ist bösgläubig (§§ 989 ff. analog) Begründung u. Argumente s. gesonderte KK 7. Widerholungs- o. Erstbegehungsgefahr Nur beim Unterlassungsanspruch |
Tags: sachenr, zivilr
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