Front | Ab welchem Zeitpunkt greift der Ausschluss d. Anfechtung bei Mängelhaftung ein? |
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Back | GM: Ab Gefahrübergang Arg: Erst dann greifen überhaupt Gewährleistungsrechte ein Arg: Der Verkäufer muss d. Möglichkeit haben, durch Erfüllen seiner Nacherfüllungspflicht d. Vertrag noch zu retten |
Tags: bgb.at, streit, zivilr
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