Front | Nenne die gesetzlichen u. die ungeschriebenen Ausschlussgründe für eine Anfechtung |
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Back | Gesetzlich Bestätigung (§ 144), Rügeobliegenheitsverletzung (§ 377 HGB) Ungeschrieben 1. Rechtsmissbrauch Einverständnis des Geschäftsgegners mit dem wirklichen Willen (HM) 2. Vorrang der Mängelhaftung Da sonst die dortigen Fristen unterlaufen würden (z.B. wenn Fehlen einer Eigenschaft Sachmangel) 3. Faktische Vertragsverhältnisse Wirkung nur ex nunc bei best. Dauerschuldverhältnissen |
Tags: bgb.at, zivilr
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