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D Die Einigung Z.B Charakterisiere Isd Dinglicher Vertrag

Front Charakterisiere die Einigung iSd § 929
Back 1. Dinglicher
Vertrag
, unabhängig vom schuldrechtl. Grundgeschäft
Ausnahme: Fehleridentität (z.B. bei widerrechtl. Drohung)

2. Keine Bindungswirkung, wirkt nur im
Moment d. Vorliegens

3. Kann
nach Auslegung auch d. Übertragung d.
tats. Rechtsposition
(z.B. AnwartschaftsR)
umfassen

4. In der Übergabe liegt oftmals die konkludente Einigung

Tags: sachenr, zivilr

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