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Ist Recht Wenn D Hinderndes Nicht Einwendungen I

Front Wann ist die Drittwiderspruchklage (§ 771 ZPO) begründet? Was ist im Einzelnen zu prüfen?
Back Sie ist begründet, wenn dem Kläger ein d. Veräußerung hinderndes Recht zusteht u. dieses Recht nicht durch Einwendungen ausgeschlossen ist

Prüfung

1. Veräußerung hinderndes Recht (Interventionsrecht)
Eigentum, (beschränkt) dingl. Rechte
→ Sicherungeigentum str., Recht zum Besitz, Schuldrechtlich nur Herausgabe- nicht Verschaffungsansprüche

2. Keine entgegenstehenden Einwendungen
Insbes. Haftung d. Klägers f.d. titulierte Forderung
→ z.B. wenn pers. haftender Gesellschafter (§ 128 HGB) o. selbstschuldnerischer (§ 773 I Nr. 1 BGB) Bürge (§ 765 I BGB)

Tags: zpr, zivilr

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