Apedia

D Dritter Wenn F Gleicher Weise Nicht U

Front Was sind die Voraussetzungen f. d. Vertrag m. Schutzwirkung zugunsten Dritter?
Back
1. Leistungsnähe:
Dritter kommt m. d. Lstg d. Schuldners bestimmungsgemäß in gleicher Weise in Berührung, so dass er d. Gefahren v. Pflichtverletzungen in gleicher Weise ausgesetzt ist wie d. Gläubiger 
→ (-) wenn Leistungsberührung vertraglich nicht vorgesehen, sondern rein zufällig

2. Schutzbedürftigkeit d. Dritten:
(-) wenn Dritter mit eigenen gleichwertigen vertraglichen Ansprüchen (gleich ggn wen)

3. Gläubigereinbeziehungsinteresse (Schutzinteresse)
MM Fürsorgeverhältnis erforderlich ("Wohl u. Wehe")
HM Jedes vertragliche Interesse ausreichend

4. Erkennbarkeit f. d. Schuldner
Bzgl. Leistungsnähe u. Schutzinteresse
(-) wenn Personenkreis nicht überschaubar

Tags: schuldr.at, zivilr

Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.

Next card: Nicht d geschäftsgrundlage element umstand u zumind bei

Previous card: Versprechensempfänger dritter arg wer kann beim vertrag zugunsten

Up to card list: Zivilrecht