Front | Nenne d. Voraussetzungen einer Mietminderung (§ 536) |
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Back | 1a. Mangel oder Negatives Abweichen d. Ist- v. d. vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit 1b. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Verschuldensunabhängige Garantieübernahme (§ 276 I 1) → Nur anzunehmen, wenn Vermieter für Vorliegen einstehen will 2. Ab Überlassung Vor Überlassung nur d. allgem. Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff.) → Ausnahme: Rechtsmangel (HM) 3. Tauglichkeitsminderung Aufhebung o. erhebliche Beeinträchtigung d. Tauglichkeit für d. vertragsgem. Gebrauch → Auch aus d. Umweltbeziehung herrührende 4. Kein Ausschluss s. gesonderte Karte |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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