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D Einer Nur Für überlassung Nenne Voraussetzungen Mietminderung

Front Nenne d. Voraussetzungen einer Mietminderung (§ 536)
Back 1a. Mangel oder
Negatives Abweichen d. Ist- v. d. vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit

1b. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
Verschuldensunabhängige Garantieübernahme (§ 276 I 1)
Nur anzunehmen, wenn Vermieter für Vorliegen einstehen will

2. Ab Überlassung
Vor Überlassung nur d. allgem. Leistungsstörungsrecht  (§§ 280 ff.)
→ Ausnahme: Rechtsmangel (HM)

3. Tauglichkeitsminderung
Aufhebung o. erhebliche Beeinträchtigung d. Tauglichkeit für d. vertragsgem. Gebrauch
Auch aus d. Umweltbeziehung herrührende

4. Kein Ausschluss
s. gesonderte Karte

Tags: schuldr.bt, zivilr

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