Front | Ist der Grds d. Höchstpersönlichkeit (§ 2065) verletzt,
wenn d. Erblasser einem Dritten einen nur sehr begrenzten Ermessensspielraum
einräumt? |
---|---|
Back | HM: Ja da nicht
lediglich Bezeichnung überlassen, sondern Bestimmung übertragen GM: Nein soweit Dritter
nach sachlichen Kriterien
auswählen soll u. Erblasser insoweit bereits Entscheidung getroffen |
Tags: famerbr, zivilr
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