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D Erblasser Ist Der Grds Höchstpersönlichkeit Verletzt Wenn

Front
Ist der Grds d. Höchstpersönlichkeit (§ 2065) verletzt, wenn d. Erblasser einem Dritten einen nur sehr begrenzten Ermessensspielraum einräumt?
Back HM: Ja
da nicht lediglich Bezeichnung überlassen, sondern Bestimmung übertragen

GM: Nein
soweit Dritter nach sachlichen Kriterien auswählen soll u. Erblasser insoweit bereits Entscheidung getroffen

Tags: famerbr, zivilr

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