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D Forderungen =Des Nicht Setzt Eine Aufrechnungslage Voraus

Front Was setzt eine Aufrechnungslage voraus (§§ 387 ff.)?
Back 1. Gegenseitigkeit d. Forderungen
Beide jeweils Schuldner u. Gläubiger d. anderen (Ausnahme: § 406)

2. Gleichartigkeit d. Forderungen
Mit selbem Inhalt: Praktisch nur Geldschulden, evtl. Gattungsschulden

3. Erfüllbarkeit d. Hauptforderung (=des Aufrechnungsgegners)

4. Durchsetzbarkeit d. Gegenforderung (=des Aufrechnenden)
Wirksam, fällig, nicht einredebehaftet
→ Bei Verjährung ist d. Zeitpkt d. erstmaligen Aufrechenbarkeit maßgeblich, nicht d. der Aufrechnungserklärung!

Tags: schuldr.at, zivilr

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