Front | Welche besonderen Voraussetzungen müssen für d. Ausgleichsanspruch aus § 738 I 2 analog bei Beendigung einer neL vorliegen? |
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Back | 1. Besonderer Gesellschaftszweck Gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, d. ihnen für d. Dauer d. Partnerschaft gemeinsam gehören solle Konkludenter Vertragsschluss nur dann, wenn ein über d. Gemeinschaft hinausgehender Gesellschaftszweck erkennbar geworden → Sonst fehlender Rechtsbindungswille |
Tags: famerbr, zivilr
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