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D Für Gesellschaftszweck Vertragsschluss Welche Besonderen Voraussetzungen Müssen

Front Welche besonderen Voraussetzungen müssen für d. Ausgleichsanspruch aus § 738 I 2 analog bei Beendigung einer neL vorliegen?
Back 1. Besonderer Gesellschaftszweck
Gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, d. ihnen für d. Dauer d. Partnerschaft gemeinsam gehören solle

2. Vertragsschluss
Konkludenter Vertragsschluss nur dann, wenn ein über d. Gemeinschaft hinausgehender Gesellschaftszweck erkennbar geworden
→ Sonst fehlender Rechtsbindungswille

Tags: famerbr, zivilr

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